Psychotherapie für Erwachsene

Ambulante Einzeltherapie

Psychotherapie ist ein wirksames Mittel zur Behandlung von psychischen Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Traumafolgestörungen und anderen psychischen Belastungen. In einer Einzeltherapie können Sie Ihre Symptome und Erfahrungen in einer sicheren und vertraulichen Umgebung bearbeiten und lernen, wie Sie mit Ihren Erkrankungen umgehen können.

Bestandteile einer Psychotherapie in meiner Praxis sind beispielsweise die Entwicklung von Entstehungs- und Aufrechterhaltungsmodellen der Erkrankung, das Einüben neuer Verhaltens- und Denkmuster oder Konfrontationsübungen.

Therapieablauf

Der Therapieablauf gliedert sich in mehrere Schritte, die in der Regel wie folgt ablaufen:

Kontaktaufnahme

Sie kontaktieren mich während meiner telefonischen Sprechzeiten oder per E-Mail, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass E-Mail ein unsicheres Kommunikationsmittel ist und wir daher keinen vollständigen Schutz Ihrer Daten garantieren können. Bitte schildern Sie Ihr Anliegen kurz, teilen Ihre Kontaktdaten inklusive einer Telefonnummer und terminliche Verfügbarkeit mit.

Erstgespräch

In dem Erstgespräch wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf eine psychische Erkrankung vorliegt und Sie eine Psychotherapie benötigen oder Ihnen mit anderen Unterstützungsangeboten besser geholfen werden kann, zum Beispiel Beratungsstellen oder psychiatrische Kliniken.

Wartelistenplatz

Sollte ich keine freien Plätze haben, können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen. Zeitweise kann auch die Warteliste voll sein, in diesem Fall kläre ich Sie über weitere Hilfestellungen bei der Therapieplatzsuche auf, zum Beispiel das Kostenerstattungsverfahren.

Probatorik

In den ersten vier Sitzungen findet die Probatorik statt, in der wir uns kennenlernen und eine umfassende psychologische Diagnostik und Anamnese durchführen. Bestandteil der Diagnostik ist auch ein hausärztliches Konsil, um somatische Ursachen für die Symptomatik und Kontraindikationen für Psychotherapie auszuschließen.

Therapie

Je nach Diagnose beantragen wir bei der Krankenkasse eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Sitzungen oder eine Langzeittherapie mit 60 bis 80 Sitzungen. Die Sitzungsfrequenz ist in der Regel 1x wöchentlich 50 Minuten, gegen Ende der Therapie oftmals ausschleichend (Rückfallprophylaxe).

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Therapie

Wie lange dauert eine Therapie?

Die Dauer einer Therapie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der psychischen Erkrankung, dem Schweregrad der Symptome und Ihren individuellen Zielen. In der Regel umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie bis zu 80 Sitzungen.

Wie oft finden die Therapiesitzungen statt?

Die Häufigkeit der Therapiesitzungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Schweregrad der Symptome, Ihren individuellen Zielen und der Art der psychischen Erkrankung. In der Regel finden die Sitzungen einmal wöchentlich statt mit einer Dauer von 50 Minuten.

Brauche ich eine Überweisung von einem Arzt?

Nein, Sie brauchen keine Überweisung von einem Arzt, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Allerdings ist es hilfreich, wenn Sie bereits bereits vorhandene Befunde und Arztbriefe zum Erstgespräch mitbringen.

Was ist das Mindestalter für eine Therapie?

Das Mindestalter für eine Therapie in meiner Praxis beträgt 18 Jahre. Für Kinder und Jugendliche gibt es spezialisierte Therapeut:innen, die auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen spezialisiert sind.

Werden die Kosten für eine Therapie von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten für eine Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie beim Erstgespräch sowie einmal im Quartal Ihre Gesundheitskarte mitbringen.
Die Kosten für eine Therapie bei Privatversicherten oder Selbstzahlern richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme. Bei sonstigen Kostenträgern wie Bundeswehr, Bundespolizei oder Beihilfe informieren Sie sich bitte ebenfalls vorab über die Kostenübernahme.